Die Kanzlei
Willkommen in der Kanzlei Renate Ebrahaim. Die Kanzlei Renate Ebrahaim ist seit 1989 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Aufenthalts- und Asylrechts sowie dem Familienrecht tätig.
Rechtsanwältin Ebrahaim ist Mitglied von Amnesty International, pro Asyl, dem Republikanischen Anwaltsverein, dem Deutschen Anwaltsverein, der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht sowie der Arbeitsgemeinschaft Ausländer und Asylrecht im DAV.
Im Familienrecht, speziell bei binationalen Ehen oder Partnerschaften aber auch Familien mit Staatsangehörigkeiten anderer Länder sind oft ausländerrechtliche Fragen neben klassischen familienrechtlichen Fragen von großer Bedeutung und bedürfen einer vorausschauenden und erfolgsorientierten Vorgehensweise.
Scheuen Sie noch den Weg in die Kanzlei oder sind unschlüssig, laden Sie unverbindlich das Scheidungsformular herunter, füllen es vollständig aus und senden es in die Kanzlei. Sie erhalten dann von uns einen Gratis Kostenvoranschlag. Sofern Sie über ein geringes Einkommen verfügen, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe zu stellen. Ihre Anwalts- und Gerichtskosten werden von der Justizkasse getragen sofern das Gericht Verfahrenskostenhilfe bewilligt. Bei der Beantragung von Verfahrenskostenhilfe sind wir Ihnen gerne behilflich.