Familienrecht
Im Familienrecht, speziell bei binationalen Ehen oder Partnerschaften aber auch Familien mit Staatsangehörigkeiten anderer Länder sind oft ausländerrechtliche Fragen neben klassischen familienrechtlichen Fragen von großer Bedeutung und bedürfen einer vorausschauenden und erfolgsorientierten Vorgehensweise.
Scheuen Sie noch den Weg in die Kanzlei oder sind unschlüssig, laden Sie unverbindlich das Scheidungsformular herunter, füllen es vollständig aus und senden es in die Kanzlei. Sie erhalten dann von uns einen Gratis Kostenvoranschlag. Sofern Sie über ein geringes Einkommen verfügen, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe zu stellen. Ihre Anwalts- und Gerichtskosten werden von der Justizkasse getragen sofern das Gericht Verfahrenskostenhilfe bewilligt. Bei der Beantragung von Verfahrenskostenhilfe sind wir Ihnen gerne behilflich.
Steht der Scheidungsentschluß fest, vereinbaren Sie kurzfristig einen Termin in der Kanzlei oder fordern Sie die Vollmacht an, die Sie dann ausgefüllt neben den erforderlichen Unterlagen (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder) zurücksenden. Bei Vorlage der Unterlagen wird innerhalb von 3 Tagen der Scheidungsantrag beim zuständigen Gericht eingereicht.
Bei einvernehmlicher Scheidung der Parteien lassen sich die Kosten für das Verfahren um nahezu 50% mindern. Die Kommunikation kann bequem über e-mail, Telefon, Fax oder Brief erledigt werden. Falls Sie eine persönliche Beratung wünschen, ist das kurzfristig möglich.
Bei uns zahlen Sie in den familienrechtlichen Verfahren nur die gesetzlich vorgeschriebene Mindestvergütung. Wir setzen uns nachhaltig für eine Reduzierung der Kosten ein.